Sie können einen InterRail-Pass nur dann verwenden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Europa haben.

Ihr Wohnsitz befindet sich in Europa, wenn das Land, in dem Sie seit mindestens 6 Monaten Ihren Wohnsitz haben:

1. eines der InterRail-Mitgliedsländer ist:

Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Finnland, EJR Mazedonien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich.

2. eines dieser sonstigen Länder ist:

Åland-Inseln, Albanien, Andorra, Estland, Färöer, Gibraltar, Guernsey, Island, Isle of Man, Jersey, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Moldau, Monaco, Russland, San Marino, Spitzbergen und Jan Mayen, Ukraine, Vatikan, Weißrussland, Zypern.

Sie können mit InterRail reisen, wenn Sie am ersten Tag der Gültigkeit des InterRail-Passes einen europäischen Reisepass oder Ausweis besitzen oder seit mindestens 6 Monaten in einem der oben genannten Länder ansässig sind.

Ihr Reisepass, Ihre Reise-ID oder Ihre Aufenthaltsbescheinigung sollten dies belegen. Den Nachweis über Ihre derzeitige Adresse können Sie durch amtliche Dokumente, Bankbelege, Telefonrechnungen oder Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten erbringen.

Das Zugpersonal prüft Ihre Ausweispapiere zur Bestätigung, daher empfehlen wir Ihnen, diese auf Ihre Reise mitzubringen. Die Nummer des Reisepasses oder Ausweises, den Sie auf der Reise mit sich führen, sollte mit der bei der Buchung verwendeten Nummer übereinstimmen (die Nummer wird auf den Pass aufgedruckt).

Für Nicht-Europäer ist der Eurail-Pass vorgesehen. Unter www.eurail.com finden Sie weitere Informationen. Eurail- und InterRail-Reisende können zusammen in denselben Zügen reisen.

Speziell für Deutschland gibt es für Personen, die nicht in Europa ansässig sind, einen Deutschland-Bahnpass.